Anwälte
Rechtsanwältin Ulrike Friedl
Ulrike Friedl ist 1965 in Neustadt a. d. Aisch geboren.
Im Jahre 1981 besuchte sie eine allgemeinbildende Schule in Nordengland und 1984 legte sie das Abitur am Reichstadt-Gymnasium Rothenburg ob der Tauber ab. Danach folgte das Jurastudium mit zwei Semestern in Erlangen und weiter an der LMU München. Das zweite Staatsexamen legte sie 1992 ab.
Ihre berufliche Tätigkeit begann sie als Rechtsanwältin in der Kanzlei Wechtenbruch, Siebeck & Holtz. Ab 1997 war sie in der Anwaltskanzlei Engel und Friedl tätig und seit 2001 in der Kanzlei E. Brandl & Collegen.
1998 erhielt sie die Fachanwaltszulassung für Familienrecht. Im Jahr 2012 erhielt sie die Fachanwaltszulassung für Erbrecht.
Seit 2006 ist sie Lehrbeauftragte der Fernhochschule Hamburg.
Seit dem Jahre 2007 ist sie als Verfahrensbeistand für Kinder in Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten ihrer Eltern tätig.
Frau Rechtsanwältin Friedl betreut sowohl in- wie auch ausländische Mandanten in allen familienrechtlichen Angelegenheiten und berät und vertritt auch im Erbrecht.
Darüber hinaus ist sie im allgemeinen Zivilrecht tätig.
Rechtsanwälte
Dominik Bonn
Ulrike Friedl
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