Kanzlei
Herzlich willkommen.
Auf dieser Homepage stellen wir unsere Kanzlei und unsere Dienstleistungsbereiche kurz vor.
Wir bearbeiten alle Bereiche des allgemeinen Zivilrechts und damit all das, was das tägliche Leben mit sich bringt, betrifft und umfasst. Schwerpunktmäßig sind wir im Mietrecht, und Arbeitsrecht (jeweils Rechtsanwalt Bonn) und im Familienrecht und Erbrecht, (jeweils Rechtsanwältin Friedl) tätig und können Sie in diesen Rechtsgebieten durch unsere umfassenden Qualifikationen äußerst kompetent beraten und vor Gericht vertreten. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Forderungsmanagements und insbesondere der Forderungsbeitreibung, die wir seit langem für mittelständische Unternehmen, Einzelunternehmen und verschiedene Arztpraxen erfolgreich erledigen.
Wir sind stets bemüht, pragmatische und kostengünstige Lösungen für die Wünsche und Probleme unserer Mandanten zu finden. Hohes Engagement, Effizienz und Einfühlungsvermögen sind für uns eine Selbstverständlichkeit.
Unser Kanzleiteam besticht durch seinen schnellen, zuverlässigen und viele Facetten umspannenden Service. Kurzfristige Terminvereinbarungen und ausführliche Beratungsgespräche sind ebenfalls für uns eine Selbstverständlichkeit.
Oberstes Ziel unserer Tätigkeit ist es, die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Wir sind nur zufrieden, wenn Sie es auch sind. Dementsprechend sind wir offen für all Ihre Fragen, Wünsche und Probleme.
Rechtsanwälte
Dominik Bonn
Ulrike Friedl
- Oettingenstraße 25
- 80538 München
- Telefon 089/4522445-0
- Telefax 089/4522445-22
- www.bonn-friedl.de
- kanzlei@bonn-friedl.de
Fragen • Begriffe
Wann brauche ich einen Anwalt? Nicht nur vor Gericht, sondern wann immer Unklarheiten oder Fragen auftauchen, sei es nun im Bereich Arbeit, Familie oder Haus und Wohnen, kann ein Rechtsanwalt Klarheit über die jeweiligen Rechte und Pflichten schaffen. So erhält man die nötige Sicherheit und kann oft weitreichende Entscheidungen leichter treffen. Sollte es zu Verfahren vor Behörden oder Gerichten kommen, kann sich jeder von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. In einem Zivilprozess vor Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof besteht aber die Verpflichtung, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dies gilt auch für höhere Instanzen bei anderen Verfahrensarten.
Rechtsanwalt: Dies ist die Berufsbezeichnung für den juristischen Beistand. Die Hauptaufgabe von Rechtsanwälten ist mit rechtsstaatlichen Mitteln ihrem Mandanten (ihrem Auftraggeber) zu seinem Recht zu verhelfen. Voraussetzung für die Beratung ist, dass der Rechtsanwalt zuvor nicht die Gegenseite in derselben Angelegenheit beraten oder vertreten hat. Ein Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus und ist Pflichtmitglied der örtilich zuständigen Rechtsanwaltskammer. Ein zugelassener Rechtsanwalt hat die Ausbildung zum Volljuristen und somit die Befähigung zum Richteramt. Er muss Kanzleiräume am Ort der anwaltlichen Zulassung sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte nachweisen können. Seit 2008 gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz.
Fachanwalt: Hat ein Rechtsanwalt besondere Erfahrung und Kenntnisse auf einem bestimmten Rechtsgebiet, so kann von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach der Fachanwaltsordnung (FAO) der Titel Fachanwalt verliehen werden. Um sicherzustellen das der Rechtsanwalt das umfangreiche Wissen erreicht hat, ist die Teilnahme an speziellen Fachkursen so wie drei bestandenen Leistungskontrollen Pflicht. Zudem muss je nach Fachgebiet, eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen vorliegen.
Zivilrecht: Das Rechtsgebiet "Allgemeines Zivilrecht" regelt die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (also natürlichen oder juristischen Personen). Statt Zivilrecht werden auch die Begriffe Privatrecht oder Bürgerliches Recht verwendet.
Forderungsmanagement: Das auch unter den Begriffen Kreditmanagement und Konditionenmanagement bekannte "Forderungsmanagement", hilft Unternehmen Liquiditätsengpässen zu meiden, indem Forderungsausfälle so gering wie möglich gehalten werden. Unternehmen und Arztpraxen können ihre Personal- und Sachkosten durch Outsourcing des Forderungsmanagements in der Regel senken.
Forderungsbeitreibung: Forderungsbeitreibung ist anwaltliches Inkasso, vom Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung, mit höchsten Erfolgsquoten durch die Bearbeitung der einzelnen Verfahrensschritte durch erfahrenen Volljuristen.